Messstellenbetrieb

Messstellenbetrieb und Smart Meter Rollout bei den SWM.

Erneuerbare Energien, neue Formen der Energieeinspeisung und die fortschreitende technologische Entwicklung bringen uns dazu, unsere Netze immer intelligenter zu machen.

Vor diesem Hintergrund tauschen wir - die Stadtwerke Mühlacker - als grundzuständiger Messstellenbetreiber Schritt für Schritt alle Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen. Diese ermöglichen es dem Kunden, den eigenen Verbrauch transparent nachzuvollziehen. Wir passen uns an das geänderte Verbrauchs- und Einspeiseverhalten der Marktteilnehmer an und gewährleisten so ein zuverlässiges und nachhaltiges Versorgungssystem im gesamten Netzgebiet.

Gesetzliche Grundlage für den Rollout moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Dieses Gesetz enthält Regelungen zum Einbau und zur Finanzierung moderner Messeinrichtungen, intelligenter Messsysteme sowie zum datenschutzrechtlichen Umgang mit den zu erhebenden Daten.

Das MsbG verpflichtet die Netzbetreiber zum flächendeckenden Einbau von modernen Messeinrichtungen (Verbrauch kleiner 6.000 kWh/Jahr) und intelligenten Messsystemen (Verbrauch ab 6.000 kWh/Jahr). Darüber hinaus enthält es allgemeine Regelungen und Vorgaben für Messstellenbetreiber und setzt hohe technische Standards an den Messstellenbetrieb. Mit der Umsetzung des MsbG leistet die Stadtwerke Mühlacker GmbH somit einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Energiewende.

Ab März 2019 begannen die Stadtwerke Mühlacker GmbH mit dem Einbau von modernen Messeinrichtungen.

Hierbei handelt es sich um digitale Zähler, die den Stromverbrauch deutlich besser veranschaulichen als herkömmliche Zähler. Auf einem Display lässt sich zu jeder Zeit der aktuelle Stromverbrauch an dieser modernen Messeinrichtung ablesen.

Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neuen Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG), das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist. Der Einbau ist im Rahmen des Gesetzes verpflichtend.

Die neuen modernen Messeinrichtungen ermöglichen unseren Kunden nicht nur die Abfrage Ihrer aktuellen Stromverbrauchswerte, sondern sie können sich auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzeigen lassen. Die moderne Messeinrichtung - also Ihr neuer Zähler - wird weiterhin jährlich vor Ort abgelesen.

Bei Kunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr sowie Betreibern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) bis 7 kW installierter Leistung, werden im Rahmen des sogenannten Rollouts die vorhandenen Zähler (z.B. ein analoger Zähler/Ferrariszähler) gegen eine neue digitale Messeinrichtung getauscht.

Die Messeinrichtungen (Zähler) im Netzgebiet der Stadtwerke Mühlacker GmbH werden durch Mitarbeiter der Stadtwerke Mühlacker ausgetauscht. Unsere Mitarbeiter können sich auf Verlangen ausweisen. Sie sind verpflichtet, ihren Dienstausweis immer bei sich zu tragen. Unsere Mitarbeiter erscheinen bei Ihnen Zuhause – falls Sie nicht anwesend sein sollten, hinterlassen wir Ihnen eine Nachricht zur Terminabstimmung.

Für die Kunden entstehen durch den Austausch der modernen Messeinrichtung (Zählerwechsel) selbst keine Kosten. Die Preise für den Messstellenbetrieb hingegen sind durch das Messstellenbetriebsgesetz geregelt und können unserem Preisblatt Messtellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) entnommen werden.

Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh werden zukünftig mit intelligenten Messsystemen (iMS) ausgestattet. Diese Systeme bestehen aus einem digitalen Zähler und einer sicheren Kommunikationseinheit, die in bestehende Netze integriert ist. Der Zähler kann aus der Ferne ausgelesen werden, was eine manuelle Ablesung überflüssig macht. Verbrauchsdaten werden bis zu 24 Monate gespeichert und können über eine Schnittstelle auf digitalen Geräten eingesehen werden, um stromintensive Geräte zu identifizieren und den Energieverbrauch zu optimieren.

Der Einbau eines iMS ist gesetzlich vorgeschrieben, und der Messstellenbetreiber hat das Recht, Zugang zur Messstelle zu erhalten. Die Kosten für das System betragen bei einem Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh maximal 100 Euro pro Jahr. Bei einem geringeren Verbrauch gelten abgestufte Preisobergrenzen. Betreiber von Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen müssen in der Regel ebenfalls ein iMS nutzen. Datenschutz und Sicherheit werden durch staatliche Richtlinien und Zertifizierungen gewährleistet. Bei Problemen mit dem Messstellenbetreiber stehen Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur beratend zur Seite.

Mehr Infos finden Sie hier.

Hier finden Sie unser Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG):